Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werner Seeger Qualitätsmanagement Romania SRL (WSQR) für Seminare Open Training

§ 1 Anmeldung

Anmeldungen sind schriftlich vorzunehmen und können mit einem dem Seminarkatalog beiliegenden Formular, per Post, Fax, E-Mail bei der Werner Seeger Qualitätsmanagement Romania SRL (WSQR) erfolgen. Bei telefonischen Anmeldungen erhält der Interessent eine schriftliche Anmeldebestätigung. Der unterzeichnete Seminarvertrag muss spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum bei WSQR eingegangen sein. Art, Ort, Zeit und Umfang der Seminardienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag festgelegt und bestimmt. Aufträge an die WSQR zur Durchführung von Seminare sind, wie im Angebot und die Auftragsbestätigung bzw. Vertrag beschrieben, bindend.

§ 2 Absage und Rücktritts-/Stornierungsbedingungen

(1) Der Teilnehmer/Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt vor Beginn des Seminars schriftlich der WSQR mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der schriftlichen Rücktritts-/ Kündigungserklärung bei der WSQR. Bei fristgerechtem Rücktritt mit mehr als 14 Tagen vor Seminarbeginn wird eine Verwaltungskostenpauschale von 25 % des Seminarpreises fällig. Bei schriftlicher Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn fällt eine Stornogebühr von 75 % des Teilnehmerentgeltes an. Wird eine Anmeldung am Tag des Seminarbeginns zurückgezogen, wird grundsätzlich das volle Entgelt fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes / der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist nach Prüfung und Bestätigung durch die WSQR möglich.

(2) Die WSQR SRL behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Sofern ein Seminar abgesagt werden muss, bemüht sich WSQR um einen geeigneten Ausweich-, Ersatztermin. Im Falle dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden die Seminargebühren zu 100 % zurückerstattet. Ansprüche auf vergebliche Fahrkosten werden jedoch nicht übernommen. Bei Ausfall der Veranstaltung – z. B. bedingt durch höhere Gewalt – können gegenüber der WSQR keine Regressansprüche geltend gemacht werden.

§ 3 Veranstaltungsvoraussetzungen

(1) Die für den Veranstaltungsbesuch notwendigen Voraussetzungen sind aus den Seminarbeschreibungen ersichtlich. Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung der Auswahl der Teilnehmer nach deren Qualifikation und Fähigkeiten, um den Anforderungen der Seminare zu genügen, sorgfältig vorzunehmen. Dies gilt dementsprechend auch für die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien, bzw. Prüfung und Bestätigung durch WSQR.

(2) Die WSQR behält sich vor, einen Teilnehmer zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen bzw. aus einer begonnenen Veranstaltung wieder auszuladen, wenn er offensichtlich die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. WSQR ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat WSQR einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.

§ 4 Seminarpreise

Es gelten die Konditionen der zum Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung gültigen Preisliste. Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Seminarpreisminderung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldung. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers wird mit Ablauf des auf die Rechnung angegebenen Zahlungsziels fällig. Zahlungen haben im Voraus der Seminardurchführung durch Überweisung auf das Konto der WSQR zu erfolgen. Teilzahlungen sind ausgeschlossen.

§ 6 Seminardurchführung

Der Seminarort ist in der aktuellen Seminarbeschreibung oder im Terminplan angegeben. Verlegungen des Seminarortes sind vorbehalten. Die Seminare beginnen um 9:00 Uhr und umfassen 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Tag. Bei Seminaren, die in Hotels veranstaltet werden, werden die Seminarzeiten themenorientiert individuell festgelegt. Letztendlich gelten die Angaben der Anmeldebestätigung.

§ 7 Unterkunft/Hotel – An- und Abreise

Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber Sorge zu tragen. Erfolgt bei Veranstaltungen (z. B. Hotelseminaren) eine Buchung des Hotels bzw. der Unterkunft durch die WSQR, dann geschieht dies im Auftrag des Teilnehmers. Die von der WSQR ausgehandelten speziellen Konditionen werden auf den Teilnehmer bzw. Auftraggeber übertragen. Die An- und Abreise erfolgt für die Teilnehmer auf eine Gefahr / eigenes Risiko.

§ 8 Haftung

(1) Die WSQR haftet dem Teilnehmer/ Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen der WSQR tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Die WSQR haftet weder für mittelbare Schäden (z. B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn) noch für Verlust von Daten und/oder Programmen. Regressansprüche aufgrund selbstverschuldeter Unfälle oder Schäden sind ausgeschlossen. Für vom Teilnehmer/Auftraggeber während einer Schulung eingebrachte Sachen kann keine Haftung übernommen werden.

(2) WSQR verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Der Teilnehmer/Auftraggeber ist für den ihn entstandenen Schaden in Verbindung mit der Seminarteilnahme berechtigt, direkt den Versicherungsgeber in Anspruch zu nehmen. Nimmt der Teilnehmer/ Auftraggeber den Versicherungsgeber in Anspruch, so ist eine Haftung der WSQR darüber hinaus ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz/Vertraulichkeit/ Datenspeicherung

WSQR verpflichtet sich, Informationen – gleich welcher Art – über den Teilnehmer und/oder die Geschäfts- und/oder Betriebsinterna vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer/Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Dies gilt auch für den Zweck des Vertrages und für die Information der Kunden und Interessenten über Neuheiten. Er kann dieses Recht jedoch jederzeit kündigen.

§ 10 Schiedsgericht

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Gerichtsordnung des Ständigen Schiedsgerichts bei der Deutsch-Rumänischen Industrie- und Handelskammer durch ein Schiedsgericht abschließend entschieden. Das bezieht sich auch auf etwaige Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Schiedsgerichtsklausel. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Sibiu. Die Parteien benennen einvernehmlich einen Einzelschiedsrichter aus der Schiedsrichterliste der Kammer. Sind sich die Parteien uneinig, entscheidet das Gerichtspräsidium. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Rumänisch. Anwendbares materielles Recht ist das rumänische Recht.